Behandlungspflege SGB V

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.

Ansprechpartner
Martha Wysotzki

Tel.: 02361-960-64-00


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