Betreuung und Entlastungsleistung § 45 SGB XI

  • Unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden
  • Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen z.B. Organisation der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags z. B. eines Hausnotrufgeräts, Hilfsmittelbesorgungen
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden z. B. Begleitung außerhalb des Hauses, Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung
  • Unterstützung im Haushalt z. B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw.
  • Betreuungsleistungen z. B. Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten

 

Ansprechpartner

 

Martha Wysotzki
Tel.: 02361-960-60