Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung ist ein unterstützendes, kostenloses Angebot der Pflegekasse. Je nach Pflegegrad ist sie verpflichtend und findet direkt beim Pflegebedürftigen zuhause statt. Die Pflegeberatung ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend, ebenfalls Personen, die bei ihrer Pflegekasse bereits einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben und einen deutlichen Hilfe- und Beratungsbedarf haben. Im Falle, dass bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen demnächst ein Pflegefall eintreten sollte, können Sie auch eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 findet das Beratungsgespräch halbjährlich statt.
  • Bei Pflegegrad 4 oder 5 erfolgt das Beratungsgespräch vierteljährlich.

 

In einer Pflegeberatung erhalten Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger sämtliches Wissen über Unterstützungsmöglichkeiten 

wie Entlastungs-, Hilfsangebote sowie Sozialleistungen, die Ihnen zustehen. 

Grundlage für eine optimale Pflege und Betreuung bildet ein individuell abgestimmtes Beratungsgespräch.

Dabei müssen viele Fragen geklärt und eine effektive Zusammenarbeit von Angehörigen, Ärzten, Ämtern, Versicherungen, Krankenkassen und Pflegedienst organisiert werden.

 

Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 (SGB XI) dient dazu, das Wohlergehen der pflegebedürftigen Person bei der Pflege durch Angehörige sicherzustellen. Bei Pflegegeldbezug (ab Pflegegrad 2) ist diese Beratung verpflichtend: